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Sicherheit im Haus: Überprüfung alle zwölf Jahre...


Seit April 2008 ist jede Gasinstallation verpflichtend, alle 12 Jahre wiederkehrend, auf Dichtheit zu überprüfen.

Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Eigentümer und Mieter Ihre Gasleitung alle 12 Jahre auf Gebrauchsfähigkeit, bzw. Dichtheit überprüfen lassen. Denn auch feinste Haarrisse, Korrosionsschäden sowie brüchige Leitungen bergen immense Gefahren und müssen schnellstmöglich behoben werden.
Unser Gas-Check beinhaltet eine Überprüfung der Gasanlage mit Sicht- und elektronischer Geruchsprüfung aller einsehbaren Gasleitungen. Zusätzlich findet die Überprüfung aller (auch Unterputz oder Hohlräume) verlegten Gasleitungen auf Gebrauchsfähigkeit sowie die Erstellung eines Leckage-Protokolls der Zähleranlage mit einem geeichten Leckmengen-Messgerät (Gebrauchsfähigkeitsprüfung nach DVGW-TRGI 2018, DVGW-Arbeitsblatt G5952) statt.


Der Betreiber einer Gasanlage wird über eine Bundesverordnung, der AVBGasV, für seine Gasanlage verantwortlich gemacht. Mit dem Abschluss eines Gasliefervertrages mit einem Gasversorgungsunternehmen (GVU) übernehmen Sie als Gaskunde die Verantwortung (auch auf Grundlage der AVBGasV) für Ihre Hausgasleitung ab dem Übergabepunkt Hauptabsperreinrichtung (HAE).
Auch nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) kann der Betreiber einer Gasleitung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für diese verantwortlich gemacht werden. Vermietern obliegt darüber hinaus die Prüfungs- und Instandhaltungspflicht gegenüber ihren Mietern.